KaVo 5650 Bedienungsanleitung

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Type 5650, 5651, 5652, 5653.
Always on the safe side.

Hersteller/manufacturer:
Kaltenbach & Voigt GmbH
Bismarckring 39
D-88400 Biberach
KaVo Dental GmbH
Bismarckring 39
D-88400 Biberach
Tel.: 0 73 51 / 56-0 • Fax: 0 73 51 / 56 -14 88

Gebrauchsanweisung
Type 5650, 5651, 5652, 5653
Immer auf der sicheren Seite.

Vertrieb:
KaVo Dental GmbH
Bismarckring 39
D-88400 Biberach
Tel. +49 7351 56-0
Fax +49 7351 56-1488
Hersteller:
Kaltenbach & Voigt GmbH
Bismarckring 39
D-88400 Biberach
www.kavo.com

Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 3
1 Benutzerhinweise 4
1.1 Benutzerführung 4
1.1.1 Abkürzungen 4
1.1.2 Symbole 4
1.1.3 Zielgruppe 4
1.2 Service 4
1.3 Garantiebestimmungen 5
1.4 Transport und Lagerung 5
1.4.1 Aktuell gültige Verpackungsverordnung 5
1.4.2 Transportschäden 6
1.4.3 Angaben auf der Verpackung: Lagerung und Transport 7
1.5 Entsorgung 7
2 Sicherheit 8
2.1 Beschreibung der Sicherheitshinweise 8
2.1.1 Warnsymbol 8
2.1.2 Struktur 8
2.1.3 Beschreibung der Gefahrenstufen 8
2.2 Zweckbestimmung – Bestimmungsgemäße Verwendung 8
2.2.1 Elektronikentsorgung 9
2.3 Sicherheitshinweise 9
3 Produktbeschreibung 11
3.1 Lieferumfang 11
3.2 Bedien- und Funktionselemente 12
3.3 Typenschild 13
3.4 Technische Daten 13
4 Montage und Anschluss 15
4.1 Standort prüfen 15
4.2 Montage durchführen 16
4.3 Zusatzgeräte anschließen 18
5 Inbetriebnahme und Uhreinstellung 19
6 Bedienung 20
6.1 Manueller Betrieb 20
6.2 Automatischer Betrieb 20
6.3 Manuell eingreifen bei automatischem Betrieb 22
7 Instandhaltung 23
8 Beheben von Störungen 25
9 Zubehör 26
10 Konformitätserklärung 27
Gebrauchsanweisung Type 5650, 5651, 5652, 5653
Inhaltsverzeichnis
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1 Benutzerhinweise
1.1 Benutzerführung
Voraussetzung
Diese Anweisung vor der ersten Inbetriebnahme des Produkts lesen, um Fehlbe‐
dienungen und Schädigungen zu vermeiden.
1.1.1 Abkürzungen
Kurz‐
form
Erklärung
GA Gebrauchsanweisung
PA Pflegeanweisung
MA Montageanweisung
TA Technikeranweisung
STK Sicherheitstechnische Kontrolle
IEC International Electrotechnical Commission
RA Reparaturanweisung
EMV Elektromagnetische Verträglichkeit
1.1.2 Symbole
Siehe Abschnitt Sicherheit/Warnsymbole
Wichtige Informationen für Anwender und Techniker
CE-Zeichen (Communauté Européenne). Ein Produkt mit diesem Zeichen
erfüllt die Anforderungen der entsprechenden EU-Richtlinie.
Aktion erforderlich
1.1.3 Zielgruppe
Diese Gebrauchsanweisung richtet sich an Arbeitskräfte in Dentallabors und an
Techniker.
1.2 Service
Service-Hotline:
+49 7351 56-1600
Bitte bei Anfragen immer die Seriennummer des Produkts angeben!
Weitere Informationen unter: www.kavo.com
Gebrauchsanweisung Type 5650, 5651, 5652, 5653
1 Benutzerhinweise | 1.1 Benutzerführung
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1.3 Garantiebestimmungen
KaVo übernimmt im Rahmen der gültigen KaVo Lieferungs- und Zahlungsbedin‐
gungen die Garantieleistung für einwandfreie Funktion, Fehlerfreiheit im Material
und in der Herstellung für die Dauer von 12 Monaten ab dem vom Verkäufer be‐
scheinigten Verkaufsdatum.
Bei begründeten Beanstandungen leistet KaVo Garantie durch kostenlose Ersatz‐
lieferung oder Instandsetzung.
Die Garantie bezieht sich nicht auf Defekte und deren Folgen, die entstanden sind
oder entstanden sein können durch natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behand‐
lung, Reinigung oder Wartung, Nichtbeachtung der Wartungs-, Bedienungs- oder
Anschlussvorschriften, Korrosion, Verunreinigung der Medienversorgung oder che‐
mische oder elektrische Einflüsse, die ungewöhnlich oder nach den Werksvor‐
schriften nicht zulässig sind.
Die Garantieleistung erstreckt sich generell nicht auf Lampen, Lichtleiter aus Glas
und Glasfaser, Glaswaren, Gummiteile und auf die Farbbeständigkeit von Kunst‐
stoffteilen.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn Defekte oder deren Folgen darauf beruhen
können, dass Eingriffe oder Veränderungen am Produkt vorgenommen wurden.
Ansprüche auf Garantie können nur geltend gemacht werden, wenn diese unver‐
züglich KaVo schriftlich angezeigt werden.
Dieser Anzeige ist die Rechnungs- bzw. Lieferscheinkopie beizufügen, aus der die
Fertigungsnummer eindeutig ersichtlich ist. Neben der Garantie gelten die gesetz‐
lichen Gewährleistungsansprüche des Käufers, wobei die Gewährleistungsfrist 12
Monate beträgt.
Befugt zur Reparatur und Wartung von KaVo Produkten sind:
▪ die Techniker der KaVo Niederlassungen in aller Welt.
▪ die speziell von KaVo geschulten Techniker der KaVo Vertragshändler.
▪ selbständige Techniker, die speziell von KaVo geschult werden.
Bei Änderungen durch Dritte erlöschen die Zulassungen. Zum Betrieb bzw. zur Re‐
paratur empfiehlt KaVo nur Original-Ersatzteile zu verwenden.
1.4 Transport und Lagerung
1.4.1 Aktuell gültige Verpackungsverordnung
Hinweis
Gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.
Entsorgung und Recycling der KaVo-Verpackungen erfolgen über die örtlichen Ent‐
sorgungsbetriebe und Recyclingfirmen.
Nähere Informationen über Entsorgung und Recycling sowie aktuelle Verzeichnisse
der örtlichen Entsorgungsbetriebe und Recyclingfirmen sind im Internet erhältlich:
http://www.umweltdatenbank.de
http://www.quality.de
Die von Kunden auf eigene Kosten zurückgebrachten KaVo-Verpackungen werden
von KaVo ohne weitere Kosten und ohne Rückvergütung den entsprechend dafür
eingerichteten Recyclingfirmen zugeführt.
Gebrauchsanweisung Type 5650, 5651, 5652, 5653
1 Benutzerhinweise | 1.3 Garantiebestimmungen
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1.4.2 Transportschäden
In Deutschland
Ist bei Ablieferung ein Schaden an der Verpackung äußerlich erkennbar, muss wie
folgt vorgegangen werden:
1. Der Empfänger hält den Verlust oder die Beschädigung in der Empfangsbe‐
scheinigung fest. Der Empfänger und der Mitarbeiter des Transportunterneh‐
mens unterzeichnen diese Empfangsbescheinigung.
2. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
3. Produkt nicht benutzen.
4. Schaden beim Transportunternehmen melden.
5. Schaden bei KaVo melden.
6. Beschädigtes Produkt keinesfalls vor Rücksprache mit KaVo zurücksenden.
7. Die unterzeichnete Empfangsbescheinigung an KaVo senden.
Ist das Produkt beschädigt, ohne dass bei der Ablieferung ein Schaden an der Ver‐
packung erkennbar war, muss wie folgt vorgegangen werden:
1. Schaden unverzüglich, spätestens am 7. Tag, dem Transportunternehmen
melden.
2. Schaden bei KaVo melden.
3. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
4. Beschädigtes Produkt nicht benutzen.
Hinweis
Verletzt der Empfänger eine ihn nach der vorstehenden Bestimmung treff‐
ende Pflicht, so gilt ein Schaden als erst nach der Ablieferung entstanden
(gem. ADSp. Art. 28).
Außerhalb Deutschlands
Hinweis
KaVo haftet nicht für Transportschäden.
Sendung sofort nach Erhalt prüfen!
Ist bei Ablieferung ein Schaden an der Verpackung äußerlich erkennbar, muss wie
folgt vorgegangen werden:
1. Der Empfänger hält den Verlust oder die Beschädigung in der Empfangsbe‐
scheinigung fest. Der Empfänger und der Mitarbeiter des Transportunterneh‐
mens unterzeichnen diese Empfangsbescheinigung.
Nur aufgrund dieser Tatbestandsaufnahme kann der Empfänger gegenüber
dem Transportunternehmen Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
3. Produkt nicht benutzen.
Ist das Produkt beschädigt, ohne dass bei der Ablieferung ein Schaden an der Ver‐
packung erkennbar war, muss wie folgt vorgegangen werden:
1. Schaden unverzüglich, spätestens am 7. Tag nach Anlieferung, dem Transport‐
unternehmen melden.
2. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
3. Beschädigtes Produkt nicht benutzen.
Gebrauchsanweisung Type 5650, 5651, 5652, 5653
1 Benutzerhinweise | 1.4 Transport und Lagerung
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Hinweis
Verletzt der Empfänger eine ihn nach der vorstehenden Bestimmung treff‐
ende Pflicht, so gilt ein Schaden als erst nach der Ablieferung entstanden
(gem. CMR-Gesetz, Kapitel 5, Art. 30).
1.4.3 Angaben auf der Verpackung: Lagerung und Transport
Hinweis
Für eventuellen Versand zum Service oder zur Reparatur Verpackung
aufbewahren.
Die außen aufgedruckten Symbole gelten für Transport und Lagerung und haben
folgende Bedeutung:
Aufrecht transportieren; oben in Pfeilrichtung!
Vor Stößen schützen!
Vor Nässe schützen!
Zulässige Stapellast
Temperaturbereich
Luftfeuchtigkeit
Luftdruck
1.5 Entsorgung
Auf Basis der EG-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte weisen wir darauf
hin, dass das vorliegende Produkt der genannten Richtlinie unterliegt und innerhalb
Europas einer speziellen Entsorgung zugeführt werden muss. Nähere Informatio‐
nen erhalten Sie von KaVo oder dem dentalen Fachhandel.
Gebrauchsanweisung Type 5650, 5651, 5652, 5653
1 Benutzerhinweise | 1.5 Entsorgung
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2 Sicherheit
2.1 Beschreibung der Sicherheitshinweise
2.1.1 Warnsymbol
Warnsymbol
2.1.2 Struktur
GEFAHR
Die Einführung beschreibt Art und Quelle der Gefahr.
Dieser Abschnitt beschreibt mögliche Folgen einer Missachtung.
▶Der optionale Schritt enthält notwendige Maßnahmen
zur Vermeidung von Gefahren.
2.1.3 Beschreibung der Gefahrenstufen
Zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden werden in diesem Dokument
Sicherheitshinweise in drei Gefahrenstufen verwendet.
VORSICHT
VORSICHT
bezeichnet eine gefährliche Situation, die zu Sachschäden oder leichten
bis mittelschweren Verletzungen führen kann.
WARNUNG
WARNUNG
bezeichnet eine gefährliche Situation, die zu schweren oder tödlichen
Verletzungen führen kann.
GEFAHR
GEFAHR
bezeichnet eine maximale Gefährdung durch eine Situation, die unmittel‐
bar zu schweren oder tödlichen Verletzungen führen kann.
2.2 Zweckbestimmung – Bestimmungsgemäße Verwendung
Die KaVo-Abzugschürzen Typ 5650, 5651, 5652 und 5653 werden in Dentallabors
über bestimmten Geräten installiert, um die bei den Arbeitsprozessen mit diesen
Geräten austretenden Emissionen abzusaugen.
Die Abzugschürzen dürfen ausschließlich über folgenden Geräten installiert wer‐
den:
▪ Vorwärmeöfen
▪ Auswachsöfen
▪ Ausbrühgeräte
▪ Polymerisationsgeräte
Gebrauchsanweisung Type 5650, 5651, 5652, 5653
2 Sicherheit | 2.1 Beschreibung der Sicherheitshinweise
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