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– Für den Auf- und Abbau sind mindestens 2 Personen notwendig.
– Der Aufbau und die Nutzung dürfen nur auf ebenen und stabilen Aufstellflächen,
die das Gewicht des Gerüstes aufnehmen können, erfolgen.
– Es dürfen nur fehlerfreie Originalteile des Gerüstsystems verwendet werden.
– Vor der Nutzung müssen die Fahrrollen durch Niederdrücken der Bremshebel
gesichert werden und sämtliche Gerüstbauteile müssen auf richtigen Zusammenbau
und Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
– Es darf jeweils nur auf einer Belagbühne gearbeitet werden.
– Das Springen auf der Belagbühne ist verboten.
– Das Hinauslehnen und Gegenstemmen ist verboten.
– Ein Einsatz des Gerüstes ist nur bis zu einer Windstärke 6 (~ 45 km/h) zulässig.
Vor Überschreitung der Windstärke 6 ist das Gerüst abzubauen oder in einen
windgeschützten Bereich zu verfahren und dort gegen Kippen zu sichern. Das
Überschreiten der Windstärke 6 ist z.B. an einer spürbaren Hemmung beim Gehen
erkennbar.
– Für Belagbühnen, auf denen gearbeitet wird, ist ein 3tlg. Seitenschutz, bestehend
aus Geländerstreben, Zwischenholmen und umlaufenden Bordbrettern, einzusetzen.
Bei Zwischenbelägen, die nur dem Auf-, Ab- und Umbau und dem Aufstieg dienen,
kann auf umlaufende Bordbretter verzichtet werden.
– Das FahrGerüst ist nach Beendigung der Arbeiten zu verankern und gegen
unbefugtes Benutzen zu sichern bzw. abzubauen.
– Bei Nutzung außerhalb von Gebäuden ist das FahrGerüst, wenn möglich, sicher
mit einer festen Konstruktion zu verbinden.
– Traversen und Ballastgewichte, so wie Ausleger und Gerüsthalter sind
entsprechend dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung zu montieren.
– Werkzeuge und Materialien dürfen nur nach oben getragen werden. Dabei ist
unbedingt auf das Gewicht der Werkzeuge und Materialien zu achten, um die
Arbeitsplattform nicht zu überlasten. Das Verwenden von Hebevorrichtungen ist
unzulässig.
– Das Begehen und Verlassen der Arbeitsfläche ist über andere als die vorgesehenen
Zugänge nicht zulässig.
– Das Überbrücken von Gerüsten zu Gebäuden durch Maurerbohlen oder ähnlichem
Material ist unzulässig. Das Gerüst darf nicht als Aufstiegsturm verwendet werden
um auf andere Konstruktionen zu gelangen.
3.3 Sicherheitsbestimmungen beim Verfahren des Gerüstes
– Beim Verfahren dürfen sich kein Material und keine Personen auf dem Arbeitsgerüst
befinden.
– Das Arbeitsgerüst darf nur von Hand und nur auf fester, ebener, hindernisfreier
Aufstellfläche verfahren werden.