HACA LEITERN 0529.74 Bedienungsanleitung

Abb. 1
erstelldatum/
Manufacturing date:
___________________
Endkontrolle ACA
Unterschrift/Final
inspection ACA Signature:
______________________
Seriennummer/Serial
Number:
_____________________
Stand: 08/2019 1
Deutsch/English
MA 5040-D/UK f Teile-Nr./Parts-No. 01/0117000106
Gebrauchsanweisung/Instruction for use
für Typ/for Model 0529.74 und 0529.7430
HACA – Fallschutzläufer/guided type fall
arrester
Lorenz asenbach Gmb u. Co. KG · D-65517 Bad Camberg · Tel. 0049 6434 / 25-0 · www.haca.com

Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
1.1 Sicherheit
1.2 Kontrolle und Überprüfung
1.3 Pflege / Wartung / Instandhaltung
2. andhabung
3. Zubehör
3.1 Fallschutzschienen
3.2 Endanschläge
3.3 Entnahmeklappen
3.4 Kennzeichnungsschilder
4. Kennzeichnung
5. Normen und Vorschriften
5. Prüfstelle
7. Dokumentation
8. Kontrollblatt
1. Allgemeines
Der Betreiber dieses Steigschutzsystems muss sicherstellen, dass diese Ge-
brauchsanleitung bei dem Fallschutzläufer aufbewahrt wird. Der Fallschutz-
läufer einschließlich der Fallschutzschiene entspricht der EN 353-1:2018.
Es ist ein Teilsystem, dass in Kombination mit einem Auffanggurt nach
EN 361 ein Auffangsystem nach EN 363 ist.
Eine Steigleiter muss nach DIN EN ISO 14122 ab 3m und nach DIN 18799 ab
5m mit einer Absturzsicherung ausgestattet werden.
Im Sturzfall können über den Fallschutzläufer und Schiene bis zu 6 KN auf
die bauliche Einrichtung übertragen werden.
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Erst lesen - dann montieren! Achtung:
Bei nicht fachgerechter Montage besteht
ebensgefahr!
Sollten Sie Rückfragen bezüglich der Montage
haben, wenden Sie sich bitte an unser Stammhaus
in Bad Camberg.

Fallschutzläufer
Pro Fallschutzläufer darf nur eine Person angeschla-
gen werden. Zur Sicherung der Person an den Fall-
schutzläufer darf nur ein Auffanggurt nach EN 361
mit vorderer Auffangöse verwendet werden. Der
HACA Fallschutzläufer darf nur mit original HACA
Fallschutzschienen betrieben werden. Andere Kom-
binationen sind nicht zulässig. Eine Kombination und
Verwendung eines Fallschutzläufers oder einer Fall-
schutzschiene unterschiedlicher Hersteller kann die
Funktion beeinträchtigen. Dies führt zu einer Fehl-
funktion des Fallschutzsystems und damit zur Ge-
fährdung des Anwenders. In solchen Fällen lehnt die
Fa. orenz Hasenbach GmbH u. Co. KG die Produkt-
haftung ab.
Der Fallschutzläufer weist folgende Merkmale auf:
– Er darf nur von einer Person gleichzeitig benutzt werden.
– Das zulässige Minimalgewicht des Anwenders darf 40 kg
nicht unterschreiten und 150kg nicht überschreiten.
– Der Fallschutzläufer begrenzt die maximale horizontale
Zugkraft, damit der Anwender nicht nach hinten über-
schlagen kann.
– Der Fallschutzläufer begrenzt die maximale Geschwindig-
keit, damit ist nur ein normales Steigen möglich.
– Der Fallschutzläufer verfügt über drei voneinander unab-
hängige Fangfunktionen.
– Wird die horizontale oder geschwindigkeitsabhängige
Fangfunktion primär angesprochen, wird sekundär immer
die vertikale als zweite Redundanz ausgelöst.
- Das Abstandsmaß A zwischen Fallschutzläufer und An-
schlagpunkt Karabiner Auffangurt beträt 190mm.
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Deutsch

Gurtauswahl
Der Auffanggurt muss der EN 361 entsprechen. Es ist
eine Gefährdungsbeurteilung nach den jeweils zutref-
fenden nationalen Vorschriften und Gesetzen des Ein-
satzlandes vorzunehmen. Die Auswahl des Gurtes ist abhängig von
den Anforderungen des Arbeitseinsatzes. HACA- Fallschutzsysteme
werden bestimmungsgemäß zum Steigen verwendet.
Der Auffanggurt muss die für den vorgesehenen Einsatz geeigne-
ten Auffangösen haben. Das Verbindungselement des Fallschutz-
läufers muss mit der vorderen Auffangöse bzw. Schlaufe des Auf-
fangsgurtes (Kennzeichnung „A“) verbunden werden, um die Ver-
wendung in Übereinstimmung mit der EN 353-1 zu gewährleisten.
Sollte sich während des Steigvorgangs der Gurt lockern, so ist die-
ser in einer gesicherten Position neu einzustellen. Die Bedienungs-
anleitung des Gurtherstellers ist zu beachten.Es sind nur Auffang-
gurte ohne elastische Gurtbänder zu verwenden.
Der Fallschutzläufer darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Der
Steigweg dient nur zur Überwindung von öhenunterschieden. Das Arbeiten
auf der Leiter unter Verwendung des Fallschutzläufers ist untersagt! Beim Ar-
beiten auf der Leiter muß der Benutzer sich mit einem separaten System, z.B.
einem alteseil nach DIN 358 zusätzlich sichern. Das ACA- Fallschutzsystem
ist so ausgelegt, dass sich alle 4 m Steigweg eine Person auf der Leiter befin-
det. Wir schreiben vor, beim Steigen mit mehreren Personen einen Sicherheits-
abstand von mindestens 3m einzuhalten.
Bei Auffangsystemen ist es von wesentlicher Sicherheit, dass durch die Lage
der Anschlageinrichtung/Anschlagpunktes der freie Fall auf ein Mindestmaß
beschränkt wird.
Alle anderen Anwendungen, außer den vom ersteller zugelassenen, sind un-
tersagt. Veränderungen oder Ergänzungen an dem Fallschutzläufer dürfen
ohne schriftliche Genehmigung von ACA nicht vorgenommen werden. Repa-
raturen dürfen nur durch ACA oder einer durch ACA autorisierten Fach-
händler durchgeführt werden. Die Fallschutzläufer können in einem Tempera-
turbereich von -40°C bis +50°C verwendet werden.
Der Benutzer hat sowohl die körperlichen als auch die fachlichen Voraussetzun-
gen zu erfüllen. Die körperlichen Voraussetzungen gelten im Allgemeinen als
nachgewiesen, wenn z. B. eine Vorsorgeuntersuchung G41 durchgeführt wor-
den ist. Darüber ist immer die aktuelle gesundheitliche Verfassung zu berück-
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sichtigen. Um eine Gefährdung des Anwenders durch Verminderung der
körperlichen Leistungsfähigkeit auszuschließen, dürfen nur Anwender stei-
gen, die körperlich gesund und geeignet sind.
Die fachlichen Voraussetzungen basieren auf den Informationen aus dieser
Gebrauchsanleitung und einer Schulung in der Verwendung des Fallschutz-
läufers.
Der Fallschutzläufer ist Bestandteil der PSA (Persönliche Schutz Ausrüstung)
und sollte während des Transports in einem geeigneten Transportmittel
aufbewahrt werden um Beschädigungen und dadurch resultierende Fehl-
funktionen zu vermeiden.
Bei einem Weiterverkauf der PSA in ein anderes europäisches Land ist da-
rauf zu achten, dass die Bedienungsanleitung und die Sicherheitshinweise in
der Landessprache mitgeliefert werden. Vor der Benutzung des Fallschutz-
läufers ist sicherzustellen, dass ein Plan der Rettungsmaßnahmen vorhan-
den ist, der alle bei der Arbeit möglichen Notfälle berücksichtigt.
1.1 Sicherheit
Nie einen Fallschutzläufer benutzen, dessen Prüfzeitraum überschritten ist.
Bedenken Sie, dass die Sicherheit des Anwenders von der Wirksamkeit und
der altbarkeit der Ausrüstung abhängt. Bestehen Mängel oder Zweifel
über den ordnungsgemäßen Zustand des Fallschutzsystems ist dieses der
Benutzung zu entziehen, bis eine sachkundige Person der weiteren Benut-
zung zugestimmt hat. Beim Auf- und Absteigen ist besondere Vorsicht ge-
boten, da der Benutzer eventuell die ersten 2m über der Einstiegsebene
oder dem Podest nicht gegen das Aufschlagen geschützt ist. Vor jedem Ein-
satz ist sicherzustellen, dass der erforderliche Freiraum unterhalb des Benut-
zers vorhanden ist. Damit im Fall eines Absturzes kein Aufprall auf den Erd-
boden, oder ein anderes indernis möglich ist
Während des Steigens ist immer ein Augenmerk auf die Befestigungen der
Fallschutzschiene, der Leiter sowie auf die Endanschläge zu legen. Generell
sollte immer mit fehlerhaften Befestigungen oder fehlenden Endanschlägen
gerechnet werden. Dies kann im schlimmsten Fall zu einem Absturz führen!
Vor der Benutzung des Fallschutzläufers muss zur Ge-
währleistung der Betriebssicherheit diese Anleitung
gelesen und verstanden, sowie die darin erwähnten
Vorschriften eingehalten werden. Diese Gebrauchs-
anleitung muss allen Benutzern vor der Verwendung
der PSA zur Verfügung gestellt werden.

1.2 Kontrolle und Überprüfung
Der Betreiber hat die PSA regelmäßig zu überprüfen. Die Intervalle sind
durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Eine Überprüfung darf
nur durch eine sachkundige Person durchgeführt werden.
Persönliche Schutzausrüstung muss vor der 1. Inbetriebnahme nach Re-
paraturen und nach längerer Nichtbenutzung geprüft werden. Nach Vor-
gabe von ACA ist die Prüfung mindestens einmal jährlich durch eine
sachkundige Person durchzuführen.
Der Fallschutzläufer darf nur von Personen verwendet werden, die in der
sicheren Benutzung unterwiesen sind und die dementsprechenden
Kenntnisse haben. Eine Persönliche Schutzausrüstung ist einem Benut-
zer zuzuweisen, der dann dafür auch die Verantwortung trägt. Zur Identi-
fizierung hat der Fallschutzläufer eine fortlaufende Seriennummer.
Vor jeder Benutzung ist vom Anwender eine Sichtkontrolle an
der Fallschutzschiene und an dem Fallschutzläufer durchzufüh-
ren um die Gebrauchsfähigkeit und sichere Funktion sicherzu-
stellen. Auf dem Fallschutzläufer muss die Produktkennzeichnung, das
CE Zeichen und die Seriennummer gut lesbar und vorhanden sein. Zur
Dokumentation der Überprüfung stellen wir Ihnen gerne Kontrollblätter
zur Verfügung.
Insbesondere ist zu prüfen:
Bei den äufern der Typenreihe 0529.74 und 0529.7430
(Abb. 2-6)
Der Läufer ist funktionsfähig, wenn er folgenden Kriterien entspricht:
Der Bremsexzenter 1x [A] darf an den Bremskanten [J] nicht abgerundet
und muss beweglich sein.
Die Klemmschieber 2x [B] müssen sich in den seitlichen Taschen beim Be-
wegen des Bremsexzenters verschieben.
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Mit der regelmäßigen Überprüfung wird die Wirk-
samkeit und Haltbarkeit der PSA für die Sicherheit
des Anwenders sichergestellt.
Die Überprüfung ist nur durch eine sachkundige
Person unter genauer Anleitung des Herstellers
durchzuführen.

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Deutsch
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Die Federn 4x [C] dürfen nicht gebrochen und die Federfunktion muss ge-
geben sein.
Die Rollen 7x [D] müssen vorhanden und frei beweglich sein.
Das Dämpfelement1x [E] darf nicht gebrochen, porös oder älter als 6
Jahre sein.
Der Verschluss 1x [F] muss freibeweglich sein und selbstständig in die
Schutzstellung gehen.
Die Bremsachse [ ] mit dem Reibrad [I] muss drehbar und vertikal frei be-
weglich sein.
Die federbelastete Bremsachse [ ] muss selbstständig in die Ausgangs-
stellung zurückgehen.
Die Verschleißmarkierung darf auf der Lauffläche des Reibrads [I] nicht
sichtbar sein.
Die Bremsglocke [G] der geschwindigkeitsabhängigen Bremse muss sich
mindestens um 90° drehen lassen und federbelastet in die Ausgangsstel-
lung zurückgehen (Eine Überspannung >180° führt zu der Zerstörung der
Feder!).
Bei einer kurzen Beschleunigung der Bremsachse [ ] mit dem Zeigefinger
muss die Bremsmechanik auslösen und die Bremsglocke [G] muss sich
mitdrehen.
Bestehen Zweifel an einer sicheren Benutzung, darf
das System nicht verwendet werden.

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Abb. 2
Abb. 5
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Abb. 3
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C
B
A
Abb. 4
D
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J
Abb. 6
C
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Behandeln Sie den Fallschutzläufer dem Zweck nach
angemessen, denn er rettet Ihr eben und schützt
Ihre Gesundheit.
1.3 Pflege / Wartung / Instandhaltung
Defekte oder durch Absturz beanspruchte Fallschutzläufer sind der Benut-
zung sofort zu entziehen und durch eine deutliche Kennzeichnung zu sper-
ren. Eine Instandsetzung darf nur durch ACA oder eines durch ACA auto-
risierten Fachhändler durchgeführt werden. Zur Wiederbenutzung der PSA
muss eine sachkundige Person zustimmen. Behandeln Sie den Fallschutzläu-
fer pfleglich, entnehmen Sie ihn nach Gebrauch von der Fallschutzschiene, la-
gern Sie ihn in einem trockenen Raum, jedoch nicht in der Nähe von Wär-
mequellen. Er darf keinen schädigenden Einflüssen ausgesetzt werden, die
den sicheren Zustand beeinträchtigen könnten, z.B. Säuren, Laugen, Löt-
wasser, Putzmittel usw.. Die Fallschutzläufer dürfen nicht geölt oder gefettet
werden. Sie sind sofort von Schmutz oder Mörtel zu befreien und können
mit einem feuchten Lappen gereinigt werden. Nass gewordene Fallschutz-
läufer sind auf natürliche Weise ohne Zuhilfenahme von Wärmequellen zu
trocknen.
2. Handhabung des Fallschutzläufers
Der Fallschutzläufer darf grundsätzlich nur in Verbindung mit einem Auf-
fanggurt nach EN 361, in Verbindung mit einer Auffangöse die durch ein A
gekennzeichnet ist, verwendet werden.
Der Fallschutzläufer darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Der
Steigweg dient nur zur Überwindung von öhenunterschieden. Das Arbei-
ten auf der Leiter unter Verwendung des Fallschutzläufers ist untersagt!
Beim Arbeiten auf der Leiter muß der Benutzer sich mit einem separaten
System, z.B. einem alteseil nach DIN 358 zusätzlich sichern.
Das Ein- und Ausfädeln des Fallschutzläufers in/aus die/der Fallschutzschie-
ne darf nur aus einer gesicherten Standposition des Anwenders und an den
dafür vorgesehenen Entnahmestellen erfolgen. Dies kann am Schienenen-
de, -anfang oder an einer drehbaren Entnahmestelle erfolgen. Beim Lösen
aus dem geschlossenen Fallschutzsystems oder beim Lösen des Auffang-
gurtes vom Fallschutzläufer, muss sich der Anwender vorher immer mit
einem Verbindungsmittel nach EN 358 gegen Absturz sichern.
Der Karabinerhaken ist direkt – ohne irgendwelche Zwischenglieder –
in die vordere Auffangöse des Auffanggurtes nach EN 361 einzuhaken. Die
Verwendung von zusätzlichen Verbindungsmitteln ist untersagt!
Durch eine Manipulation oder Verlängerung der Verbindung zwischen Auf-
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Inhaltsverzeichnis
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