Layher ZIFA Bedienerhandbuch

Ausgabe 03.2013
Art.-Nr. 8107.140
Sicherheitsaufbau P2
und Mindestanforderungen
nach DIN EN 1004
Fahrbare Arbeitsbühnen
nach DIN EN 1004:2005-03
Arbeitsbühne 0,75 x 1,8 m
LAYHER ZIFA / ZIFA P2
AUFBAU- UND VERWENDUNGSANLEITUNG

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INHALTSVERZEICHNIS
1. Einführung ................................................................................4
2. Allgemeine Hinweise zu Aufbau und Verwendung ................4
3. Maßnahmen zur Absturzsicherung ..........................................6
4. Gerüsttypen ..............................................................................8
5. Aufbaufolge – Sicherheitsaufbau P2 .....................................11
6. Abbaufolge – Sicherheitsaufbau P2 ......................................14
7. Aufbaufolge – nach DIN EN 1004 .........................................16
8. Abbaufolge – nach DIN EN 1004 ..........................................21
9. Ballastierung ...........................................................................22
10. Gerüststützen-Anbau ..............................................................24
11. Wandabstützung und Verankerung .......................................25
12. Teileliste ..................................................................................26
13. Einzelteile des Systems ..........................................................28
14. Zertifikat ..................................................................................31

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HINWEIS
Die in dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung dargestellten
Produkteoder Aufbauvariantenkönnen länderspezifischenRegelungen
unterliegen. Der Verwender der Produkte trägt die Verantwortung,
diese Regelungen zu beachten.
Abhängig von den lokalen Regelungen behalten wir uns vor, nicht alle
hier abgebildeten Produkte zu liefern.
Ihr Layher-Partner vor Ort berät Sie gerne bei allen Fragen zu den
Zulassungen der Produkte, deren Verwendung oder speziellen
Aufbauvorschriften.

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1. EINFÜHRUNG
Allgemeines
Diese Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) regelt den Auf-, Um-
und Abbau des Layher Fahrgerüsts Zifa der Wilhelm Layher GmbH &
Co KG aus Güglingen-Eibensbach, Deutschland. Nicht alle möglichen
Anwendungen können in dieser AuV abgehandelt werden. Sollten Sie
Fragen zu speziellen Anwendungen haben, so kontaktieren Sie Ihren
Layher Partner.
Achtung: Das Layher Zifa darf nur unter Aufsicht einer befähigten
Person und von fachlich geeigneten Beschäftigten auf-, um- und abge-
baut werden.
2. ALLGEMEINE HINWEISE ZU AUFBAU
UND VERWENDUNG
DasFahrgerüstdarfentsprechendderangegebenenGerüstgruppenach
den Festlegungen der der DIN EN 1004 sowie unter Berücksichtigung
der entsprechenden Abschnitte der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) verwendet werden.
Der Benutzer des Fahrgerüsts muss folgende Hinweise beachten:
1. Der Benutzer muss die Eignung des ausgewählten Fahrgerüstes für
die auszuführenden Arbeiten überprüfen (§4 BetrSichV).
2. Die maximale Standhöhe beträgt nach DIN EN 1004
• innerhalb von Gebäuden 12,00 m
• außerhalb von Gebäuden 8,00 m
Die Ballastierungs- und Bauteilangaben in den dafür entsprechenden
Kapiteln sind zu beachten. Bei Nichtbeachtung besteht Unfallgefahr
und die Stand- und Tragsicherheit sind nicht mehr gewährleistet.
Kann das gewählte Gerüst nicht in den beschriebenen Aufbauvarianten
errichtet werden, ist für das Gerüst oder einzelne Bereiche davon eine
gesonderte Festigkeits- und Standfestigkeitsberechnung vorzuneh-
men.
3. Der Auf-, Um- oder Abbau des Fahrgerüstes gemäß der vorlie-
genden Aufbau- und Verwendungsanleitung darf nur unter Aufsicht
einer befähigten Person oder von fachlich geeigneten Beschäftigten
nach spezieller Unterweisung durchgeführt werden. Es dürfen nur die
in dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung gezeigten Gerüsttypen
errichtet und somit auch verwendet werden. Das Gerüst muss
vor, nach oder während der Montage jedoch spätestens vor der
Inbetriebnahme geprüft werden (§14 BetrSichV). Während des Auf-,
Um- oder Abbaus ist das Fahrgerüst mit dem Verbotszeichen „Zutritt
verboten“ zu kennzeichnen (BetrSichV Anhang1, Abs. 3).
4. Vor dem Einbau sind alle Teile auf ihre einwandfreie Beschaffenheit
zu überprüfen. Es dürfen nur unbeschädigte Originalteile der fahrbaren
Layher Arbeitsbühnen-Systeme verwendet werden. Gerüstteile wie
Einrastklauen und Rohrverbinder sind nach Gebrauch von Schmutz zu
reinigen. Gerüstbauteile sind beim LKW-Transport gegen Verrutschen
und Stöße zu sichern. Gerüstbauteile sind so zu handhaben, dass
sie nicht beschädigt werden. Wandabstützung und Anbringung der
Ballastgewichte siehe Kapitel „Gerüsttypen” dieser Aufbau- und Ver-
wendungsanleitung.
5. Zur Errichtung der oberen Fahrgerüstabschnitte sind die Einzelteile
von Ebene zu Ebene hochzugeben. Werkzeuge und Materialien gerin-
gen Umfangs sind am Körper mitzuführen, ansonsten mit Transportsei-
len auf die Arbeitsebene hochzuziehen.
6. Die Standleiterstöße sind immer mit Federsteckern zu sichern.
7. Das Gerüst ist durch die Ausgleichsspindeln lotrecht zu stellen.
8. Die Standsicherheit muss in jeder Phase der Montage sichergestellt
werden.
9. An Zwischenbühnen, die nur für den Aufstieg genutzt werden,
kann auf Bordbretter verzichtet werden. Für Kleingerüste, bei denen
die Höhe der Belagfläche mehr als 1,00m hoch ist, muss eine Einrich-
tung vorhanden sein, die ein Anbringen eines Seitenschutzes nach
DIN EN 1004 ermöglicht.
10. Der Aufstieg zur Arbeitsbühne ist nur auf der Gerüstinnenseite ge-
stattet.
11. Es darf nicht gleichzeitig auf zwei oder mehreren Arbeitsebenen
gearbeitet werden. Bei Abweichungen ist Rückfrage mit dem Hersteller
zu halten. Beim Arbeiten auf mehreren Ebenen müssen diese komplett
mit 3-teiligem Seitenschutz ausgerüstet sein.

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12. Personen, die auf fahrbaren Arbeitsbühnen arbeiten, dürfen sich
nicht gegen den Seitenschutz stemmen.
13. Hebezeuge dürfen an fahrbaren Arbeitsbühnen nicht angebracht
und verwendet werden.
14.DasEinschieben der verstellbarenFahrbalken darf nurunterBerück-
sichtigung der Aufbau- und Verwendungsanleitung und der Ballastan-
gaben erfolgen, siehe Kapitel „Gerüsttypen”.
15. Das Aufstellen und Verfahren ist nur auf ausreichend tragfähigem
Untergrund und nur in Längsrichtung oder über Eck zulässig. Jegli-
cher Anprall ist zu vermeiden. Bei einseitiger Basisverbreiterung mit
Wandabstützung darf das Verfahren nur parallel zur Wand erfolgen.
Beim Verfahren darf die normale Schrittgeschwindigkeit nicht über-
schritten werden.
16. Beim Verfahren dürfen sich keine Personen und/oder losen Gegen-
stände auf dem Gerüst befinden.
17. Nach dem Verfahren sind die Lenkrollen durch Niederdrücken des
Bremshebels zu arretieren.
18. Die Gerüste dürfen keinen aggressiven Flüssigkeiten oder Gasen
ausgesetzt werden.
19. Fahrbare Arbeitsbühnen dürfen nicht untereinander überbrückt
werden, wenn kein besonderer statischer Nachweis vorliegt. Das Glei-
che gilt für alle anderen Sonderbauten, z. B. Hängegerüste usw. Des
Weiteren ist das Anbringen von Überbrückungen zwischen einer fahr-
baren Arbeitsbühne und einem Gebäude nicht zulässig.
20.Bei VerwendungimFreien oderin offenenGebäudenist diefahrbare
Arbeitsbühne bei Windstärken über 6 nach Beaufort-Skala oder bei
Schichtschluss in einen windgeschützten Bereich zu verfahren oder
durch andere geeignete Maßnahmen gegen Umkippen zu sichern (Ein
Überschreiten der Windstärke 6 ist an der spürbaren Hemmung beim
Gehen erkennbar.). Wenn möglich, sind außerhalb von Gebäuden ver-
wendete Fahrgerüste am Gebäude oder an einer anderen Konstruktion
sicher zu befestigen. Es ist zu empfehlen, fahrbare Arbeitsbühnen zu
verankern, falls diese unbeaufsichtigt bleiben. Das Gerüst ist durch die
Ausgleichsspindel oder durch Unterlegen von geeigneten Materialien
lotrecht zu stellen. Die max. Neigung darf 1 % betragen.
21. Böden können zum Erreichen einer anderen Arbeitshöhe auch um
eine Sprosse hoch- oder heruntergesetzt werden. Es ist dabei darauf
zu achten, dass die vorgeschriebenen Seitenschutzhöhen von 1,00m
und 0,5m eingehalten werden. Bei dieser Aufbauform sind Belagdia-
gonalen zu verwenden.
Bezüglich eines Standsicherheitsnachweises ist mit dem Hersteller
Rücksprache zu halten.
22. Die Durchstiegsklappen müssen außer beim Durchsteigen immer
geschlossen sein.
23. Alle Kupplungen sind mit 50Nm anzuziehen.
24. Das Übersteigen von Fahrgerüsten ist verboten.
25. Das Springen auf Belagflächen ist verboten.
26. Es ist zu überprüfen, ob alle Teile, Hilfswerkzeuge und Sicherheits-
vorrichtungen (Seile usw.) für die Errichtung der fahrbaren Arbeitsbüh-
nen auf der Baustelle zur Verfügung stehen.
27. Horizontal- und Vertikallasten, welche ein Umkippen der fahrbaren
Arbeitsbühne bewirken können, sind zu vermeiden, z. B.:
– durch Stemmen gegen den Seitenschutz
– zusätzliche Windlasten (Tunneleffekt von Durchgangsgebäuden, un-
verkleideten Gebäuden und Gebäudeecken).
28. Wenn festgelegt, sind Fahrbalken oder Gerüststützen oder Ausleger
und Ballast einzubauen.
29. Es ist verboten, die Höhe der Belagfläche durch Verwendung von
Leitern, Kästen oder anderen Vorrichtungen zu vergrößern.
30. Fahrbare Arbeitsbühnen sind nicht dafür konstruiert, angehoben
oder angehängt zu werden.

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3. MASSNAHMEN ZUR
ABSTURZSICHERUNG
Absturzsicherung beim Auf-, Um-
oder Abbau des Fahrgerüstes
Allgemeines
Beim Auf-, Um- oder Abbau des Gerüstes sind geeignete Maßnahmen
zur Absturzsicherung zu treffen. Der Sicherheitsaufbau P2 realisiert
diese Schutzmaßnahmen in vollem Umfang. Je nach Ergebnis der
durchgeführten Gefährdungsbeurteilung kann auch eine PSA, ein
MSG oder eine Kombination aus beidem angewendet werden.
Anschlagpunkte für die persönliche
Schutzausrüstung (PSA) am Fahrgerüst
Das Fahrgerüst kann wahlweise auch mit einer persönlichen
Schutzausrüstung (PSA) montiert bzw. demontiert werden. Der
Karabinerhaken ist während des Aufstiegs mind. 1,0 m über der
Standfläche der noch ungesicherten Lage einzuhängen (Bild 1).
Die Standhöhe muss mindestens 5,75 m betragen. So ergibt sich
die Mindestanschlagshöhe für die PSA bei 6,75 m (Bild 2).
Anschließend kann die Gerüstlage mit den Rückenlehnen gesichert
werden.
Bild 2: Mindesthöhen für die Benutzung einer PSA
Bild 1: Anschlagen der PSA während des Aufstiegs in die ungesicherte Lage Bild 3: Sichere Montage der Rückenlehnen mit PSA
Standfläche
5,75 m
1,00 m

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a b c
Funktionsweise des Layher-Montagesicherungsgeländers
(MSG)
Das Layher-MSG besteht aus zwei Grundkomponenten – Montage-
pfosten und teleskopierbares Geländer. Je nach lokaler Vorschrift ist
Montagepfosten a) oder b) einzusetzen.
a. Montagepfosten, mit Anschluss für
teleskopierbares Geländer in 1 m Höhe
b. Montagepfosten, mit Anschluss für
teleskopierbares Geländer in 0,5 und 1 m Höhe
c. Teleskopierbares Geländer aus Aluminium
Bild 5: Versetzen des MSG nach oben
Bild 6: Sichere Montage der Rückenlehnen mit MSG
Der Montagepfosten des MSG kann von einem Monteur
aus zwei Positionen montiert und demontiert werden:
1. Montage/Demontage von oben
2. Montage/Demontage von unten
Es ist sicherzustellen, dass beide Klauen des MSG voll-
ständig einrasten und das Teleskopgeländer sicher durch
die Kippstifte befestigt ist.
Um ein unbeabsichtigtes Abgleiten
des Montagepfostens zu vermeiden,
muss auf Höhe einer Einrastklaue
eine Rückenlehne montiert sein.
Bild 4: Anschluss Montagepfosten an der Standleiter

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1406200 1406210
1406213 1406214 1406215 1406216
4. GERÜSTTYPEN
Gerüsttypen
Bauform: Sicherheitsaufbau P2
1406200 – 1406216
Arbeitshöhe
Gerüsthöhe
Standhöhe
Gerüsttyp 1406200 1406210 1406213 1406214 1406215 1406216
Arbeitshöhe [m] 2,86 3,61 4,76 5,76 6,76 7,76
Gerüsthöhe [m] 1,83 2,83 3,98 4,98 5,98 6,98
Standhöhe [m] 0,86 1,61 2,76 3,76 4,76 5,76
Gewicht [kg] (ohne Ballast) 41,1 57,2 139,3 168,8 191,4 217,2
Ballastierung
In geschlossenen Räumen
Aufbau mittig l4 r4* l6 r6 0 l2 r2 l4 r4 l4 r4
Aufbau seitlich X X L0 R2 L0 R4 L0 R6 L0 R8
Aufbau seitlich mit Wandabstützung l4 r0* l6 r0 0 L2 R0 L6 R0 L8 R0
Im Freien
Aufbau mittig l4 r4* l6 r6 0 l2 r2 l4 r4 l4 r4
Aufbau seitlich X X L0 R2 L0 R6 L0 R8 X
Aufbau seitlich mit Wandabstützung l4 r0* l6 r0 0 L4 R0 L8 R0 L16 R0
X = nicht zulässig / nicht möglich 0 = kein Ballast erforderlich Angaben in Stück Ballastgewichte à 10 kg.
Zur Ballastierung sind Layher Ballastgewichte, Art.-Nr. 1249.000, à 10 kg zu verwenden. Diese werden durch die Sterngriff-Kupplung schnell und sicher an der richtigen Stelle befestigt.
Es dürfen keine flüssigen oder körnigen Ballaststoffe verwendet werden. Die Ballastgewichte sind gleichmäßig auf alle Befestigungspunkte für den Ballast zu verteilen (siehe Seite 22 – 23)
Beispiel: l2, r2 2 Ballastgewichte à 10 kg müssen auf der linken und 2 Ballastgewichte à 10 kg müssen auf der rechten Seite der Standleiter befestigt werden
L6, R16 6 Ballastgewichte à 10 kg müssen auf der linken und 16 Ballastgewichte à 10 kg müssen auf der rechten Seite am Fahrbalken befestigt werden
r und R beziehen sich bei seitlichem Aufbau immer auf die dem Gerüst abgewandte Seite; l und L beziehen sich auf die dem Gerüst zugewandte Seite (siehe auch Kapitel 9 Ballastierung auf Seite 22 – 23)
* Die angegebenen Ballastgewichte sind nur erforderlich, wenn die Standleiter als Außenaufstieg verwendet wird (z. B. Umschwingen des Ständerstiels).

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620 621
622 623 624 625
Gerüsttypen
Bauform: Mindestanforderungen nach DIN EN 1004
620 – 625
Arbeitshöhe
Gerüsthöhe
Standhöhe
Gerüsttyp 620 621 622 623 624 625
Arbeitshöhe [m] 2,86 3,61 4,11 4,26 5,76 7,26
Gerüsthöhe [m] 1,83 2,83 3,33 3,48 4,98 6,48
Standhöhe [m] 0,86 1,61 2,11 2,26 3,76 5,26
Gewicht [kg] (ohne Ballast) 41,1 57,2 85,3 114,6 141,8 201,1
Ballastierung
In geschlossenen Räumen
Aufbau mittig l4 r4* l6 r6 l8 r8 0 l2 r2 l4 r4
Aufbau seitlich X X X 0 L0 R4 L0 R8
Aufbau seitlich mit Wandabstützung l4 r0* l6 r0 l8 r0 0 L4 R0 L8 R0
Im Freien
Aufbau mittig l4 r4* l6 r6 l8 r8 0 l2 r2 l4 r4
Aufbau seitlich X X X 0 L0 R4 L0 R10
Aufbau seitlich mit Wandabstützung l4 r0* l6 r0 l8 r0 0 L4 R0 L8 R0
X = nicht zulässig / nicht möglich 0 = kein Ballast erforderlich Angaben in Stück Ballastgewichte à 10 kg.
Zur Ballastierung sind Layher Ballastgewichte, Art.-Nr. 1249.000, à 10 kg zu verwenden. Diese werden durch die Sterngriff-Kupplung schnell und sicher an der richtigen Stelle befestigt.
Es dürfen keine flüssigen oder körnigen Ballaststoffe verwendet werden. Die Ballastgewichte sind gleichmäßig auf alle Befestigungspunkte für den Ballast zu verteilen (siehe Seite 22 – 23)
Beispiel: l2, r2 2 Ballastgewichte à 10 kg müssen auf der linken und 2 Ballastgewichte à 10 kg müssen auf der rechten Seite der Standleiter befestigt werden
L6, R16 6 Ballastgewichte à 10 kg müssen auf der linken und 16 Ballastgewichte à 10 kg müssen auf der rechten Seite am Fahrbalken befestigt werden
r und R beziehen sich bei seitlichem Aufbau immer auf die dem Gerüst abgewandte Seite; l und L beziehen sich auf die dem Gerüst zugewandte Seite (siehe auch Kapitel 9 Ballastierung auf Seite 22 – 23)
* Die angegebenen Ballastgewichte sind nur erforderlich, wenn die Standleiter als Außenaufstieg verwendet wird (z. B. Umschwingen des Ständerstiels).

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1406233 1406234 1406235 1406236 1406237
Gerüsttypen
Bauform: Sicherheitsaufbau P2
1406233 – 1406237
Gerüsttyp 1406233 1406234 1406235 1406236 1406237
Arbeitshöhe [m] 4,61 5,61 6,61 7,61 8,61
Gerüsthöhe [m] 3,83 4,83 5,83 6,83 7,83
Standhöhe [m] 2,61 3,61 4,61 5,61 6,61
Gewicht [kg] (ohne Ballast) 145,5 174,6 197,2 223,0 245,6
Ballastierung
In geschlossenen Räumen
Aufbau mittig 0 0 0 l2 r2 l2 r2
Aufbau seitlich L0 R4 L0 R6 L0 R8 L0 R10 L0 R14
Aufbau seitlich mit Wandabstützung 0 0 0 0 0
Im Freien
Aufbau mittig 0 0 l2 r2 l4 r4 l8 r8
Aufbau seitlich L0 R6 L0 R10 L0 R12 L0 R18 L0 R22
Aufbau seitlich mit Wandabstützung 0 0 0 0 0
X = nicht zulässig / nicht möglich 0 = kein Ballast erforderlich Angaben in Stück Ballastgewichte à 10 kg.
Zur Ballastierung sind Layher Ballastgewichte, Art.-Nr. 1249.000, à 10 kg zu verwenden. Diese werden durch die Sterngriff-Kupplung schnell und sicher an der richtigen Stelle befestigt.
Es dürfen keine flüssigen oder körnigen Ballaststoffe verwendet werden. Die Ballastgewichte sind gleichmäßig auf alle Befestigungspunkte für den Ballast zu verteilen (siehe Seite 22 – 23)
Beispiel: l2, r2 2 Ballastgewichte à 10 kg müssen auf der linken und 2 Ballastgewichte à 10 kg müssen auf der rechten Seite der Standleiter befestigt werden
L6, R16 6 Ballastgewichte à 10 kg müssen auf der linken und 16 Ballastgewichte à 10 kg müssen auf der rechten Seite am Fahrbalken befestigt werden
r und R beziehen sich bei seitlichem Aufbau immer auf die dem Gerüst abgewandte Seite; l und L beziehen sich auf die dem Gerüst zugewandte Seite (siehe auch Kapitel 9 Ballastierung auf Seite 22 – 23)
Arbeitshöhe
Gerüsthöhe
Standhöhe
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