
374005 D/GB 6
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Sicherheits- & Unfallverhütungsvorschriften
Die Nicht eachtung der nachfolgenden Sicherheitshinweise kann zu erhe lichen Verletzungen
von Personen und Beschädigungen an Gegenständen führen!
Wie ei der Benutzung jeder Maschine ü lich, ist deren Ge rauch mit gewissen Gefahren ver unden. Wenn der Ge rauch der Maschine
unter Berücksichtigung der Gefahrenhinweise geschieht, so kann die Möglichkeit des Auftretens von Verletzungen, Beschädigungen
des Werkstückes, der Maschine oder an Gegenständen im Ar eits ereich erhe lich vermindert werden. Diese Maschine wurde für
estimmte Anwendungen konzipiert. Wir empfehlen dringend, dass dieses Gerät nicht aulich verändert wird oder Anwendungen
durchgeführt werden, für die die Maschine nicht konzipiert und ausgelegt wurde. Wenn Sie irgendwelche Fragen hinsichtlich der
Anwendung dieser Maschine ha en, verwenden Sie die Maschine NICHT, is Sie die nötigen Detail-Instruktionen von Ihrem
Fachhändler oder von FLOTT erhalten ha en.
Die Maschine nie un eaufsichtigt etrei en; verlassen Sie die Maschine erst, wenn sie zum Stillstand
gekommen ist!
Die Anga en der Werkzeughersteller ezüglich zu ear eitender Werkstoffe, höchstzulässiger
Drehzahl, maximalem Vorschu , der Verwendung von Werkzeugen und der Werkstückspannvorrichtungen
sind zu eachten!
Nur für Originalersatzteile der Fa. "FLOTT" ü ernehmen wir die Gewährleistung eines störungsfreien
Betrie s!
Vor einem Schleif andwechsel, evor die Maschine geöffnet wird und vor jedem Um au ist un edingt
der Netzstecker zu ziehen.
Vor dem Einschalten der Maschine ist sicherzustellen, daß alle Schutzvorrichtungen entsprechend
positioniert sind.
Die Maschine darf nur an die auf dem Typenschild angege ene Spannung angeschlossen werden.
Wenn die Maschine nicht eaufsichtigt wird, itte den Netzstecker ziehen.
Bei der Benutzung der Maschine eng anliegende Kleidung tragen, gege enenfalls Ärmel aufkrempeln,
Schmuck und Krawatten a nehmen und langes Haar zurück inden oder edecken.
Sicherheits-Schutz rillen oder ein völliger Gesichtsschutz mit Seitenschutz müssen von allen Personen,
die im Ar eits ereich der Bürstenanwendung tätig sind, getragen werden.
Beim Halten und Führen der Werkstücke ist stets darauf zu achten, daß die Finger nicht in den
Schleifspalt reichen.
Es dürfen keine Werkstücke ear eitet werden, die für die zugesicherte Leistungsfähigkeit zu groß sind.
Werkstücke, die in Größe oder Form nicht sicher aufgelegt werden können, dürfen nicht ear eitet werden.
Auch ei estimmungsgemäßer Verwendung können trotz Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften noch
folgende Restrisiken estehen:
Rissige oder deformierte Schleif änder dürfen nicht enutzt werden.
Stellen Sie die Bandschleifmaschine auf eine e ene Fläche und verschrau en Sie sie mit dieser.
Vor dem Aufspannen sind die Schleif änder genau zu prüfen.
Das Tragen von Gehörschutzmitteln wird empfohlen.
Nur entfettete Teile schleifen und entgraten. Feuergefahr!
Stau säcke und Filter regelmäßig reinigen. Feuergefahr!
Gefahr durch elektrische Versorgung allgemein.
Verletzung durch weg geschleuderte Werkzeugteile.
Rückschlag des Werkstückes zw. von Werkstückteilen.
Gefahr durch Emission gesundheitsgefährdender Stäu e eim Betrie ohne A saugung.
Schleifen und Polieren von Teilen aus Aluminium und seinen Legierungen
Aufgewir elter Aluminium - und Magnesiumstau kann zu Explosionen führen, wenn Zündquellen, z.B.
Funken, rennende Zigaretten, vorhanden sind. Es ist a er erforderlich, den Schleifstau in gesonderte
A sauganlagen a zuführen und Stau a lagerungen in den Rohrleitungen zu verhindern. Wechselweises
Schleifen von funkenreißenden und nicht funkenreißenden Werkstoffen ist nur auf dafür esonders
ausgerüsteten Schleifmaschinen erlau t. Diese Maschinen müssen ü er getrennte Schleifzonen und ü er
getrennte A sauganlagen für die verschiedenartigen Stäu e verfügen. Darü er hinaus sind esondere
Wartungs - und Reinigungsintervalle zu eachten. Schleifmaschinen für wechselweises Schleifen müssen
entsprechend gekennzeichnet sein. Die im einzelnen erforderlichen Schutzmaßnahmen eim Schleifen von
Aluminium und seinen Legierungen sind ei den zuständigen Technischen Aufsichtsdiensten der jeweiligen
Berufsgenossenschaften zu erfragen. Einzelheiten können auch den „Richtlinien zur Vermeidung von
Gefahr von Stau ränden und Stau explosionen eim Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium und
seinen Legierungen“ (ZH 1/32) entnommen werden.